Dienstag, 17. März 2015

Verfassungswidrigkeit als Grundsatz feministischer Ideologie

Ein Aktionsbündnis "Paritè in den Parlamenten" hat sich gegründet, um eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzureichen, mit dem Zweck, per Gesetz paritätisch besetzte Wahllisten für Wahlen für EU, Bund, Land und Kommunen zu erreichen.

Begründet wird dieser Vorstoss, mit Art. 3, Abs. 2 GG, das angeblich "die Beseitigung bestehender Nachteile" durch den Staat fordert.

Dann stellt sich für einen unbedarften Leser zunächst einmal die Frage:

Von welchen Nachteilen reden wir hier? Welche Nachteile haben Frauen, wenn sie nicht zu 50% in den Parlamenten vertreten sind? Warum ist es ein Nachteil, wenn wir keine Parität auf den Wahllisten haben?

Warum sind 90% alleinerziehende Mütter kein Nachteil für die Väter, aber keine 50% bei den Wahlen ein Nachteil für Mütter?

Wenn wir bestehende Nachteile beseitigen, könnte es sein, dass wir uns noch nicht vorhandene Nachteile einhandeln?

Das Aktionsbündnis wirbt mit der Behauptung, dass es bereits eine paritätische Wahlgesetzgebung in acht EU-Mitgliedstaaten (Frankreich, Irland, Belgien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Griechenland) bereits vorhanden sei.

Wer sich mal kurz mit den sozialen und wirtschaftlichen Problemen dieser Länder beschäftigt, wird feststellen, dass sie alle viel größere Probleme als Deutschland haben (Belgien vielleicht ausgenommen). Könnte es also sein, dass wir durch den Übergang zum Feminismus als würdigen Nachfolger des Sozialismus, eine höhere Arbeitslosigkeit, ein weiter sinkendes Realeinkommen und eine Schwächung der Wirtschaft beklagen müssten?

Wäre es eigentlich nicht sinnvoller, den Frauen eine eigene Wirtschaft einzurichten?

Angefangen von Müllfrauen, bis Uni-Professorinnen sollen sie 1 zu 1 die von Männern geprägte Wirtschaft nachbilden.

Wir kennen ja solche Strukturen im Sport. Da wird ja auch nicht gefordert, dass die Frauen gegen Männer antreten sollen. Im Sport treten Frauen gegen Frauen und Männer gegen Männer auf. Da könnten also Frauen endlich ihre Machtspielchen voll ausleben, ohne sich durch Männer diskriminiert zu fühlen.

Eine derartige Gesellschaft mit einer Segregation zwischen der Wirtschaft der Frauen und die der Männer, dürfte zwei Effekte haben:
a) Die Lesekompetenz zum Verständnis des Art. 3, insbesondere Absatz 3 GG wird allgemein steigen
b) Die Frauen werden sich die alte Form der Wirtschaft regelrecht herbeisehnen, da die männliche Wirtschaft die besseren Köche haben wird.

So lange die Damen mit den Herren zusammen die Wirtschaft am Laufen halten sollen, werden die Feminist.I.nnen uns ewig und ein Tag rumjammern, dass sie diskriminiert werden.

Nur ein bestimmter Menschenschlag wird Feminist.I.n. Sie beneiden die Frauen, die von ihrem Bräutigam über die Hausschwelle getragen werden.

Daher wollen sie von der ganzen Gesellschaft auf den Händen getragen werden.

Der Ruf nach Quoten ist der Ruf nach dem verlorenen Prinzen.

Ja, Mädchen, wann lernt ihr endlich, dass diejenigen, die Macht ausüben wollen, einen Machtkampf bekommen?

Wenn Ihr getragen werden wollt, dann müsst Ihr zunächst lernen was Beistand und Rücksicht bedeutet: §1618 a BGB.

Ich weiss nicht: Ich habe den Eindruck, dass der Verstand diesen Planeten verlassen hat.