Mittwoch, 18. März 2015

Bombensichere Anweisung zur Diskriminierung des Mannes

In der "Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht", Ausgabe 2012-1, Seite 15, wird auf folgenden Aspekt hingewiesen:
Die Definition von Diskriminierung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) schließt die Anweisung zur Diskriminierung mit ein:
„Im Sinne dieser Richtlinie gelten als Diskriminierung .... (b) die Anweisung zur Diskriminierung einer Person aufgrund des Geschlechts; ...“
Als Beispiel wird weiter unten im gleichen Artikel als Diskriminierung angegeben:
Tatsächlich scheint die Vorschrift von der Praxis des täglichen Lebens inspiriert zu sein, denn an Beispielen für Anweisungen zur Diskriminierung mangelt es nicht: ... das Krankenhaus, das weiß, dass bestimmte Patienten/Patientinnen nicht von Männern versorgt werden wollen, und diesem Wunsch nachkommt; ..."
Soll noch jemand sagen, die EU würde sich nicht für die Belange der Männer warm machen!

Mit anderen Worten:

Ein Gesetz der anweist, dass Männer von einer bestimmten Tätigkeit - weil sie Männer sind - ausgeschlossen sind, ist laut Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/EG eine

Diskriminierung des Mannes!

Ja, dann gucken wir mal:

Im Artikel 2 des neuen Frauenquotengesetzes, wird die Neufassung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG, Seite 10) vorgegeben.

Der neue §19, Absatz 1, Satz 5, des BGleiG lautet:

Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.

Die Männer sind also raus! Der Bundesgesetzgeber hat also eine Anweisung zur Diskriminierung der Männer erlassen, ähnlich, wie der Krankenhausbetreiber, der nicht zulässt, dass Männer gewisse Patienten behandeln.

Jo, meine sehr verheehrten Bundestagsabgeordneten!

Das ist eine Anweisung zur Diskriminierung der Männer, laut geltendem EU-Recht!

Unsere Empfehlung: Man sollte die Bausubstanz des Bundestages auf Stoffe untersuchen, die u. U. die Lesekompetenz der Insassen beeinträchtigt!

Hallo Männer, wo bleiben die Klagen und die Barrikaden?

Das ist eine bombensichere Diskriminierung des Mannes:
  • Dem Mann wird das aktive und passive Wahlrecht abgesprochen, gerade in einem der Schlüsselbereiche des gesellschaftlichen Lebens
==> Der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau!
Da ist der Mann nur Zaungast! So wie viele der Väter Zaungäste bei der Erziehung ihrer Kinder sind, weil die "alleinerziehende" Mutter das nicht will.

Das ist der "Kulturwandel": Die Diskriminierung des Mannes!