Es vergingen weitere 40 Jahre, bis nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 kluge und streitbare Juristinnen in der Verfassungskommission 1991-1993 eine „gleichstellungsfreundliche“ Wahlrechtsänderung im Anschluss an eine Ergänzung des Art. 3 Abs. 2 GG forderten... Quelle, Seite 3Hat jemand das Gesetz zur Frauenquote gelesen? Das Wörtchen "Intelligenz" fehlt. Ebenso "klug".
Damit wird der Intelligenz keine Quote eingeräumt!
Der Kulturwandel besteht also darin, dass mann dann gefördert wird wenn man im Schnitt nichts im Schritt hat!
Die Gefahr, dass mann durch sachfremde Auswahlkriterien auch Personen auswählt, die wenig bis nichts zwischen den Löffeln haben, wurde offensichtlich vom Gesetzgeber vergessen.
Obwohl vor der Gesetzesverabschiedung davon die Rede war, dass die "Intelligenten" gefördert werden sollen.
Das ist ein Verfassungsbruch ersten Ranges!
Wir fordern eine Quote für Intelligente, eine für Kluge und eine für Dumme:
„Die Emanzipation ist erst dann vollendet, wenn auch einmal eine total unfähige Frau in eine verantwortliche Position aufgerückt ist.“ (Agata Capiello)Damen, die den tieferen Sinn des Grundgesetzes nicht erfassen können sind doch total unfähig, oder?
Na dann haben wir das Ende der Emanzipation doch schon längst erreicht.