Was mich immer wieder erstaunt: Es wird so getan, als ob die Richterkaste vollkommen fehlerfrei wäre. Dabei haben ja genügend Leute aus den eigenen Reihen, wie z. B. hier und hier und hier (Dissertation, pdf-Datei wird aufgemacht) ... die Zustände in der Justiz zur Genüge kritisiert und gerügt.
Die "hohe" Qualifikation mancher Dame war auch Gegenstand mancher Gerichtsverhandlung vor dem Dienstgericht des Bundes, beim BGH:
Die Staatsanwältin, die durch ihre beiden Staatsexamina (erste Staatsprüfung mit "ausreichend", die zweite mit "befriedigend" nach Wiederholung, meine Anmerkung) und während der juristischen Ausbildung unter Beweis gestellt hat, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse im materiellen Strafrecht und im Strafverfahrensrecht verfügt, ist nicht ausreichend in der Lage, diese Kenntnisse in der Praxis mit der gebotenen Zuverlässigkeit und erforderlichen Sicherheit anzuwenden. Die von ihr vorgelegten Abschlussverfügungen weisen in vielen Fällen schwerwiegende rechtliche Mängel auf. Anklageschriften und Strafbefehlsentwürfe mussten ihr überdies häufig schon aus formalen Gründen zurückgegeben werden. Die Gesetzesmerkmale der Straftat waren in vielen Fällen falsch bzw. unvollständig wiedergegeben. Die tatbestandlichen Konkretisierungen waren nicht erschöpfend, zum Teil enthielten sie Beweiswürdigung. Die Aufzählung der herangezogenen Strafvorschriften war nicht in allen Anklageschriften enthalten, gelegentlich fehlte die Angabe des Tatortes; Anklagen sollten auch vor einem nicht zuständigen Gericht erhoben werden.Weiter heisst es in der Beurteilung
Vielfach werden Sätze nicht zu Ende geführt oder weisen grammatikalische Fehler, mitunter auch den Sinn entstellende Formulierungen auf. Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler kommen häufig vor. Hierdurch und durch immer neue Korrekturen hat die Staatsanwältin die Zusammenarbeit mit den Schreibkräften arbeitsmäßig stark belastet.Das Traurige dabei; Es gibt scheinbar noch genügend andere, die unbemerkt weiter wursteln dürfen. Ihnen verdanken wir, dass sich ein, den Vater nicht ehelicher Kinder diskriminierender Paragraf, wie der alte 1626 a BGB zum gemeinsamen Sorgerecht dieser Väter, so lange hat halten können.
Wären nämlich unsere Volljuristen in der Lage gewesen, die offensichtliche Diskriminierung des §1626 a BGB zu erkennen, hätten wir nicht eine ganze Generation verloren.
Nun müssen wir uns darauf gefasst machen, dass dieser Typ Volljurist uns die Frauenquote vor die Tür setzen wird und sie als Errungenschaft verteidigen wird, obwohl sie offensichtlich gegen das Grundgesetz und das Diskriminierungsverbot der EMRK verstößt.
Statt einer überfälligen Reform der Justiz, die auch ein Geerd Mackenroth ermahnte, werden nun diese Zustände durch Quotendamen aufrecht erhalten: Sie profitieren ja davon.