Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
· Reden und Stellungnahmen · · Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zur Einführung einer Frauenquote habe ich folgende Erklärung zu Protokoll gegeben.
"Ich lehne die Einführung einer gesetzlichen starren Frauenquote ab.
Zum einen stellt sie einen empfindlichen Eingriff in die
unternehmerische Freiheit dar. Zum anderen gilt, was gegen die
kurzzeitig geplante sog. „Männerquote“ vorgebracht wurde, auch in
Hinblick auf Frauen in Führungspositionen: Aus einer Unterrepräsentanz
lässt sich nicht zwangsläufig auf eine Diskriminierung schließen. Vor allem aber nimmt die Frauenquote Menschen in Haftung für ihr
Geschlecht. Sie maßt sich an, durch einen staatlichen Eingriff die
Chancen eines Individuums zu vermindern, weil andere Angehörige seines
Geschlechts tatsächlich oder vermeintlich Vorteile genossen haben. Diese
kollektivistische Logik der Frauenquote führt zu individueller
Ungerechtigkeit und ist daher weder mit meinem Menschenbild, noch mit
meinem Staatsverständnis vereinbar."