Sonntag, 15. März 2015

Frage: Wird der Vater noch als Mensch wahrgenommen?

Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ nimmt Arbeit auf

Dieser Arbeitskreis wurde am 9. Februar 2015 gegründet und soll folgende Fragen behandeln:
  • Ist die Abstammung eher an die biologische oder an die soziale Vaterschaft anzuknüpfen? 
Aha, die Mutter wird biologisch bestimmt, beim Vater bestehen Bedenken, trotz technischer Möglichkeiten, die Vaterschaft ohne Zweifel festzustellen?
  • Muss man das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich zu regeln? 
Ja, wie denn? Soll etwa der Vater nicht bekannt werden?
  • Sollte es spezifische abstammungsrechtliche Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Elternschaft geben? 
 Mit anderen Worten: Sollen wir den Vater gänzlich rauskicken?
Das Abstammungsrecht, das die Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern regelt, ist für viele Rechtsfragen von enormer Bedeutung. 
An die Abstammung knüpft das Namensrecht, ebenso wie das Staatsangehörigkeitsrecht, das gesetzliche Erbrecht und das Unterhaltsrecht an.
Ich kann nur allen Väterorganisationen wärmstens empfehlen, die Arbeiten dieses Arbeitskreises genauer unter die Lupe zu nehmen.