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Dienstag, 17. März 2015

Verfassungswidrigkeit als Grundsatz feministischer Ideologie

Ein Aktionsbündnis "Paritè in den Parlamenten" hat sich gegründet, um eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzureichen, mit dem Zweck, per Gesetz paritätisch besetzte Wahllisten für Wahlen für EU, Bund, Land und Kommunen zu erreichen.

Begründet wird dieser Vorstoss, mit Art. 3, Abs. 2 GG, das angeblich "die Beseitigung bestehender Nachteile" durch den Staat fordert.

Dann stellt sich für einen unbedarften Leser zunächst einmal die Frage:

Von welchen Nachteilen reden wir hier? Welche Nachteile haben Frauen, wenn sie nicht zu 50% in den Parlamenten vertreten sind? Warum ist es ein Nachteil, wenn wir keine Parität auf den Wahllisten haben?

Warum sind 90% alleinerziehende Mütter kein Nachteil für die Väter, aber keine 50% bei den Wahlen ein Nachteil für Mütter?

Wenn wir bestehende Nachteile beseitigen, könnte es sein, dass wir uns noch nicht vorhandene Nachteile einhandeln?

Sonntag, 18. Januar 2015

Die nationalsozialistischen Wurzeln der Quote

Wenn ich das richtig verstanden habe, so will mann uns die Frauenquote als eine Erfindung der Neuzeit verkaufen. Vor allem will mann jegliche Referenz auf Beispiele z. B. aus der Nazizeit vermeiden, um uns diese antidemokratische Einrichtung als "demokratietauglich" verkaufen zu können.

Nun habe ich im Band 10, der Reihe "BÜRGERTUM, Beiträge zur europäischen Gesellschaftsgeschichte" im Verlag Vandenhoeck & Ruprecht in Göttingen, mit dem Titel
"Bildungsbürgerinnen, Frauen im Studium und in akademischen Berufen 1900-1945" von Claudia Huerkamp, erschienen 1996, Belege gefunden, dass die Quote ein probates Mittel einer Diktatur ist. (Kann bei der Bayerischen Staatsbibliothek für private Zwecke runtergeladen werden.)

Eigentlich wäre es die Aufgabe der "Wahrheitspresse" gewesen, uns diese Zusammenhänge aufzubereiten und uns und der Politik die Gefahren der Quote deutlich vor Augen zu führen: Die Aushöhlung der (Rest)Demokratie, die Rückkehr zur Aristokratie (Gesetzgebung für Privilegierte, bei Orwell die Innere Partei genannt). Es gehört vielleicht zur Krise der Medien, dass ihre Arbeit von freien, unabhängigen Bloggern gemacht wird: Wozu soll ich noch eine Zeitung kaufen, wenn eh nur die Pressemitteilungen des Zentralkomitees der feministischen Einheitspartei drin stehen und ich echte und gut recherchierte Informationen kostenlos bei den Bloggern erhalte?

Freitag, 9. Januar 2015

Konsens bei Armutsverschärfung

Unter dem Titel "Vereinfachung des Leistungsrechts im SGB II" sind sich der Bund und die Länder einig geworden: Die Armen sollen noch ärmer gemacht werden!
Temporäre Bedarfsgemeinschaft(§ 7 SGB II)
Kurzbeschreibung: Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können umgangsberechtigte Elternteile für die Zeiten der besuchsweisen Aufenthalte der Kinder Leistungen für diese beantragen. Dies erfordert eine aufwändige, tageweise Berechnung für zwei bestehende Bedarfsgemeinschaften.
Ein Kind soll künftig nur einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet werden (Haupt-BG); maßgebliches Kriterium könnte die Kindergeldberechtigung sein. Dem umgangsberechtigten Elternteil soll ein Auszahlungsanspruch zuerkannt werden, wenn eine Einigung der Elternteile im Innenverhältnis nicht zu Stande kommt. Um diesen Auszahlungsanspruch mindert sich der Anspruch des Kindes in der Haupt-BG. Durch die Zubilligung eines Auszahlungsanspruches werden umfangreiche Änderungsbescheide entbehrlich. 

Samstag, 27. Dezember 2014

Juristisches Fundstück: Frauen-Vertreter kann kein Mann sein!

Ein Richter am Berliner Amtsgericht wollte partout Frauenvertreter werden (Fall aus dem Jahre 2012). Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass das Fehlen des aktiven und passiven Wahlrechts für Männer, gemäß Landesgleichstellungsgesetz, nicht gegen höherrangiges Recht verstossen würde. Das Urteil in voller Länge steht hier.

Für die Uneingeweihten Voll-Juristen:
Art. 3, III GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... benachteiligt oder bevorzugt werden. ..
Ich muss immer wieder feststellen, dass die deutsche Sprache, eine sehr schwere Sprache ist, insbesondere für Juristen. Wie ist es sonst erklärbar, dass diese Voll-Juristen ein geschlagenes Jahrzehnt, die DISKRIMINIERUNG von Väter nicht ehelicher Kinder nicht erkennen konnten?

Fall Zaunegger, §1626 a BGB, alte Fassung.

Da aber auch der Richter, der vor dem AG Berlin für seine Gleichberechtigung geklagt, sein Anliegen nicht mehr weiter verfolgt hatte, muss ich mich fragen, ob das Rechtverständnis unserer männlicher Juristen noch in Ordnung ist?

Es gibt da sicherlich einige löbliche Ausnahmen, wie z. B. hier oder hier.

Aber, wie mann weiss, Ausnahmen bestätigen die Regel. Ein Bund Deutscher Juristen, der ein Gegengewicht zum feministischen, also verfassungswidrigen Deutschen Juristinnenbund bilden würde, gibt es nicht.

Sonntag, 14. Dezember 2014

Die Kulturrevolution ist ausgebrochen

"Es geht um eine kulturelle Debatte!"

Jawoll, liebe Männer.

Es geht tatsächlich um eine kulturelle Debatte. Es geht um die Frage, ob das, was wir nun erleben, noch im Entferntesten etwas mit einer funktionierenden Demokratie zu tun hat.

Die Grundlage einer Demokratie waren freie und geheime Wahlen.

Nun wird den Männern das aktive und passive Wahlrecht entzogen! Per feministischem Diktat, wird den Männern die Grundlage der Demokratie verweigert!

Sonntag, 7. Dezember 2014

Führungspositionen

Allein der Titel belegt schon das Vorhandensein der "hegemonialen Männlichkeit": "Führungsposition wird oft mit einem Ingenieur besetzt" ;-).

Ja wo sind denn die Ingenieurinnen?

Was lernen wir aus dem Artikel?
  1. In den Chefetagen deutscher Industrieunternehmen haben Ingenieure das Sagen. 
  2. Mindestens jeder zweite Geschäftsführer oder Vorstand hat laut Mikrozensus ein Ingenieurstudium abgeschlossen. 
  3. Gespür für Innovationen und Produkt-Wissen sind die Stärken von Ingenieuren.

Donnerstag, 27. November 2014

Feministische Frustration in Aktion

Es scheint ein offenes Geheimnis zu sein, dass die verbitterte Frustration einer verbitterten, feministischen Minderheit, die feststellen musste, dass allein ihre feministische Agenda sie nicht in Führungspositionen spülte, den Ruf nach Frauenquote auslöste.

Auch die Diskussion um den Gender Pay Gap begründet sich in der verbitterten Frustration der feministischen Fraktion, die trotz E-Mann-zipation es nicht errreicht hat, aus ihren Berufen mehr Kapital zu schlagen.

Donnerstag, 13. November 2014

Juristische Kettenreaktion

Im Fall Haderthauer haben sich alle Richter am Landgericht Ingolstadt für befangen erklärt. Die Begründung ist einfach: Da sie mit dem Landgerichtsarzt Haderthauer zusammengearbeitet haben oder sogar befreundet sind, besteht für einen Richter am Landgericht Ingolstadt die Gefahr für befangen erklärt zu werden, wenn ein unabhängiger Anwalt die Sache übernimmt.