Für die Uneingeweihten Voll-Juristen:
Art. 3, III GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... benachteiligt oder bevorzugt werden. ..Ich muss immer wieder feststellen, dass die deutsche Sprache, eine sehr schwere Sprache ist, insbesondere für Juristen. Wie ist es sonst erklärbar, dass diese Voll-Juristen ein geschlagenes Jahrzehnt, die DISKRIMINIERUNG von Väter nicht ehelicher Kinder nicht erkennen konnten?
Fall Zaunegger, §1626 a BGB, alte Fassung.
Da aber auch der Richter, der vor dem AG Berlin für seine Gleichberechtigung geklagt, sein Anliegen nicht mehr weiter verfolgt hatte, muss ich mich fragen, ob das Rechtverständnis unserer männlicher Juristen noch in Ordnung ist?
Es gibt da sicherlich einige löbliche Ausnahmen, wie z. B. hier oder hier.
Aber, wie mann weiss, Ausnahmen bestätigen die Regel. Ein Bund Deutscher Juristen, der ein Gegengewicht zum feministischen, also verfassungswidrigen Deutschen Juristinnenbund bilden würde, gibt es nicht.