Mittwoch, 17. Dezember 2014

Hallo Bundestag!

[Update, 17.12.2014, die Antwort der SPD eingearbeitet und Punkt 3 Abschnitt Realität angehängt]

Anfrage
Sehr geehrte Frau/Herr Bundestagsabgeordnete,

ich entnehme dem Artikel 2 Gesetzesvorschlag der Bundesregierung, speziell §19 des Bundesgleichstellungsgesetzes, dass die Männer kein aktives und kein passives Wahlrecht, bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten haben.

Da das Wahlrecht immer als Grundlage der Demokratie dargestellt wird, soll das nun bedeuten, dass wir das Ende der Demokratie erreicht haben?
Ist somit die Frauenquote als die Wiedereinführung der Femokratie anzusehen? Ist das eine Gesellschaft in denen die Männer nichts mehr zu melden haben?

Es wäre schön, wenn die Politik in einem Dialog mit uns, dem Volk, das Euch gewählt hat, eintreten könnte. Wir verstehen Euch nicht mehr, wenn Ihr uns die Grundlage der Demokratie entzieht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu
Dipl.-Phys./Dipl.-Ing.

[Update 17.12.2014] Die Antwort der SPD habe ich angehängt.

15.12.2014 Da kamen schon zwei Antworten:

Cornelia Möhring, Die Linke
Sehr geehrter Herr Baleanu,

vielen Dank für Ihre Email. Sie haben richtig erkannt, dass die Große Koalition mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst  auch das Bundesgleichstellungsgesetz novellieren will. Allerdings stellt § 19 BGleiG dabei keine Neuerung zur bestehenden Rechtslage dar. Auch jetzt sind nur Frauen bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten stimmberechtigt. Das ist mitnichten undemokratisch, da die Gleichstellungsbeauftragte für frauenspezifische Belange innerhalb ihrer Behörde zuständig ist. Sofern Sie nicht zum berechtigten Personenkreis gehören, dürfen Sie ja auch beispielsweise den oder die Behindertenbeauftragte(n) nicht mitwählen.

Angesichts der Verbreitung von Gewalt gegen Frauen, der nahezu konstanten Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern und der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungsebenen müssen wir uns kaum vor einer Gesellschaft fürchten, in der Männer strukturell unterdrückt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Möhring
 

Also, zum mitschreiben: 
  • Nur frauenspezifische Belange werden durch den Etikettenschwindel "Gleichstellungsbeauftragte" bedient, nicht aber männliche Belange, wie z. B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Ist eine Gleichstellungsbeauftragte nun mit einem Behindertenbeuftragten vergleichbar? Da kann auch ein Mann zum Behindertenbeauftragten werden?! Ist es so schlimm um die Frauen bestellt?
  • Männer dürfen strukturell unterdrückt werden, das nimmt die Politik gerne in Kauf, wenn es darum geht:
  • die feministische, heilige Dreifaltigkeit anzubeten: Gewalt gegen Frauen, Unstatistik der Entgeltlücke, Unfähigkeit Führungsposten zu besetzen 


Gabriele Schmidt, CDU/CSU-Fraktion
Guten Tag, Herr Baleanu,
herzlichen Dank für Ihre Mail. Ich schätze Ihr Engagement für die Gleichstellung von Mann und Frau, besonders in der Arbeitswelt.
Sie sind – dies entnehme ich aus Ihren akademischen Titeln – ein intelligenter Mensch und sollten daher keine rhetorischen Fragen stellen.
Die Demokratie ist mitnichten in Gefahr bei der vorgesehenen Wahl der Gleichstellungsbeauftragten. Sie wissen doch, dass es hier nicht um eine Wahl geht, die SIE, der Wähler, hat.
Was eine Femokratie ist, weiß ich nicht, da ich in der Demokratie geboren und aufgewachsen bin. Mit Sicherheit aber handelt es sich bei den in Absatz 1 genannten Zahlen NICHT um eine Gesellschaft, in der Männer nichts zu melden haben.
Ich muss Ihnen auch eine rhetorische Frage stellen: Ist es für Sie als Mann so schwer auszuhalten, dass es im deutschen Verwaltungswesen EINE Stelle geben soll, zu der Männer keinen Zutritt haben?
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Schmidt


Gabriele Schmidt, MdB
CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Also, auch hier zum Mitschreiben:
  • Wir Männer haben keine Wahl
  • Wir haben da kein Zutritt, also wir sollen uns nicht so haben.
  • Im Gesetz wird das Wörtchen "Intelligenz" nicht verwendet. Es steht zu befürchten, dass intelligente Menschen keine Quote bekommen, also diskriminiert werden. 
  • Intelligente Menschen sollten keine Fragen stellen, schon gar nicht rhetorische.
  • Jemand der in der Demokratie aufgewachsen und weiblich ist, hat noch nie von Artikel 3, III Grundgesetz gehört
  • Wo ist Absatz 1?
[Update, 17.12.2014]
Gabriele Fograscher, SPD

Sehr geehrter Herr Baleanu,

herzlichen Dank für Ihre Mail.

Bei Wahlen zum Bundestag und den Landtagen sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens 18 bzw. 16 Jahre alt sind. Bei Kommunalwahlen sind auch Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten, die länger hier leben, wahlberechtigt.
Bei Wahlen zu Gremien sehen die Regelungen anders aus.
Bei Betriebsratswahlen wählen nur Betriebsangehörige, bei Wahlen zu Frauenvertretungen nur Frauen, bei Wahlen zu Parteigremien nur Parteimitglieder, bei Elternbeiratswahlen in Schulen sind auch nur die Eltern wahlberechtigt.

Von einer Diskriminierung oder der Aushebelung der Demokratie kann man in diesen Fällen aber gar nicht sprechen, denn es geht hier um Wahlen zu Interessenvertretungen bestimmter Gruppen.
Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher

Also, auch hier zum Mitschreiben:

Deutsche Sprache, schwere Sprache:
Im GG, Art 3, wird Geschlecht als Interessengruppe ausgeschlossen. Einfach mal nachlesen. Interessengruppen von Frauen würden aber Männer benachteiligen. Punkt. Männer haben keine Interessengruppen. Punkt.

Also werden in Deutschland durch solche Gesetze Interessenvertretungen von Frauen bevorzugt, zuungunsten der Männer, also etwas, was vom Grundgesetz her gar nicht erlaubt ist. Umgekehrt wäre das Geschrei groß gewesen, wenn Männer so etwas gehabt hätten.

Was ist unser Grundgesetz eigentlich noch wert, wenn diejenigen, die es eigentlich tagaus, tagein anwenden sollten, so auslegen, wie es ihre Interessenvertretung diktiert?

Ich sehe, wie im Fall des §1626 a BGB, Diskriminierung der Väter unehelicher Kinder, müssen die Ausländer vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof den Bundestagsabgeordneten, das Grundgesetz ins Deutsche zurückübersetzen:
Frauen und Männer dürfen von der Politik nicht als Interessengruppen deklariert werden, um sie gegeneinander zu hetzen!
Das war der Grundgedanke der Väter des Grundgesetzes: Darauf achten, dass der Gesetzgeber die Bevölkerungsgruppen, die das größte Potenzial für eine Spaltung der Gesellschaft haben, nicht gegenüber der anderen Bevölkeungsgruppen bevorteilt oder benachteiligt werden.

Diejenigen, die nun fordern, dass Frauen durch Frauenquoten, Frauengleichstellungsbeauftragten, usw. "gefördert" werden sollen, sind gerade dabei, den Zusammenhalt der Gesellschaft zu zerstören: Eine Bevölkerungsgruppe wird gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen bevorzugt.

Divide et impera!

Die Gleichstellungsbeauftragten entscheiden u. a. wer in einem bundeseigenen Betrieb arbeiten darf: Eine Interessengruppe - die Frauen - verbietet einer anderen Interessengruppe - den Männern - die freie Ausübung des Berufes. Die Bundestagsabgeordeneten scheinen noch nie das Grundgesetz gelesen zu haben, oder sie lesen es sehr selektiv:
Art. 12, I, GG: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. 
Die Gleichstellungsbeauftragte, die laut Gesetz keine Qualifikation für Personalentscheidungen hat, da sie nur von Frauen gewählt wird, entscheidet darüber, ob ein für eine Stelle qualifizierter Mann dort arbeiten darf.

Obwohl also das Grundgesetz die freie Berufsausübung eines Mannes gewährleisten soll, will uns diese Bundestagsabgeordnete erzählen, dass der Gesetzgeber solche sexistische Gesetze erlassen darf?

[Ende Update, 17.12.2014]

Wie sieht die Realität aus?

Hier zwei Beispiele, wie Gleichstellungsstellen mit männlichen Anliegen umgehen:

1) Die Gleichstellungskommission der Stadt München hat die Väter, denen durch wahrheitswidrige Behauptungen das Sorgerecht genommen wurde, als Verbrecher (sie hätten angeblich Drohungen gegen eine Anwältin ausgesprochen) hingestellt. Der Anwältin, die den Unmut der um ihre Kinder betrogenen Väter provoziert hatte, hat die Gleichstellungskommission Hilfe angeboten. Die Väter werden von einer solchen Gleichstellungsstelle gar nicht angehört. Hier liegt eine eklatante DISKRIMINIERUNG der Männer vor, durch die einseitig nur durch Frauen besetzte Gleichstellungsstellen: Die Partikularinteressen einer Anwältin werden unterstützt, die berechtigten Anliegen der Väter werden als "tradiert patriarchalische Machtansprüche" deklariert und man macht sich über die Väter lustig.

Daher kann niemand einer Gleichstellungsstelle oder -beauftragten glauben, wenn solche eklatante Ungerechtigkeiten im Namen einer angeblich fortschrittlichen Demokratie geschehen.

2) Männliche Anliegen kommen gar nicht zur Sprache: Die "Handlungsempfehlung" der kommunalen Frauenbeauftragten - Gleichstellungsbeauftragten sind ebenfalls Frauenbeauftragten - hat alle männliche Anliegen vom Tisch gewischt, indem man alle Anfragen von Männerorganisationen als "neokonservativ" und "antifeministisch" deklarierte um deren Ignorieren begründen zu können.

Es ist zu befürchten, dass NUR weibliche Gleichstellungsbeauftragte NUR diesem Reflex der Abweisung männlicher Anliegen folgen werden. Daher wäre die Besetzung von "Gleichstellungsstellen" NUR mit Frauen eine DISKRIMINIERUNG der Männer.

[Update, 17.12.2014]
3) Wie sich der Gleichstellungswahn auf die Berufswahl in Deutschland auswirkt kann ein jeder hier nachlesen: Ein Mathematikprofessor darf an der HU Berlin nicht unterrichten, weil er ein Mann und besser als die zweitplatzierte Frau ist. Das darf nicht sein. Nun haben Frauen besser zu sein als die Männer, per Gesetz, welch genialer Fortschritt.

"Ein international anerkannter Mathematiker darf in Deutschland nicht unterrichten, weil er ein Mann ist?"

Stellen wir mal diese Frage etwas um:
1960: Ein international anerkannter Mathematiker darf in Südafrika nicht unterrichten, weil er ein Schwarzer ist?

1939: Ein international anerkannter Mathematiker darf in Deutschland nicht unterrichten, weil er ein Jude ist?

Ist also Frauenförderung vereinbar mit demokratischen Grundsätzen?
[Ende Update, 17.12.2014]

Solche Schlüsse können von weiblichen Abgeordneten nicht nachvollzogen werden. Männliche Abgeordnete scheinen da sehr schambesetzt zu sein. Die melden sich nicht.

„Die Emanzipation ist erst dann vollendet, wenn auch einmal eine total unfähige Frau in eine verantwortliche Position aufgerückt ist.“ (Agata Capiello)