Dienstag, 30. Dezember 2014

Das Phänomen der gut versorgten Schneewittchen

Ach, die armen Frauen! Unsere "Schneewittchen", nämlich die Frauen gut verdienender Ehemänner:
Sie macht sich abhängig von ihrem Mann, davon, dass er seinen Job behält, dass ihre Ehe langfristig besteht. Sollte ihr Mann sich nämlich gegen das gepflegte Familienidyll und für die unverbrauchte Endzwanzigerin entscheiden, wird sie ihren Lebensstandard drastisch zurückschrauben müssen. ????
Ich nehme an, dass die ganze Republik nun in ein Zustimmungsheulchor einstimmen wird.

Über so einfache Tatsachen, wie z. B., dass eine Frau, die Kinder und einen gut verdienenden Ehemann hat, lebenslänglich ausgesorgt hat, scheint hierzulande unser Qualitätsjournalismus nicht informiert zu sein:

Die Regierung spricht sich für die Gesetzesänderung aus, weil auch der Bundesgerichtshof inzwischen verdeutlicht hat, dass eine Befristung oder Begrenzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs unzulässig sein kann, wenn zwar keine ehebedingten Nachteile vorliegen, eine Beschränkung aber mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erschiene (BGH, Urt. v. 06.10.2010 – XII ZR 202/08).
HALLO !!?? ANYBODY OUT THERE ??

Ja haben denn in den Redaktionen diese Qualitätsjournalisten noch nie etwas vom lebenslangen Unterhaltsrecht einer langjährig verheirateten Mutter gehört?

Haben die nicht gehört, dass eine Mutter, die arbeitet, statt sich um ihre Kinder zu kümmern, einfach nicht gut informiert ist? Wo steht es denn, dass sie ihren Lebensstandard zurückschrauben muss? Können die nicht lesen?

Heimlich geändertes Unterhaltsrecht
Seit einem Monat (ab dem 01.03.2013, meine Anmerkung) ist sie in Kraft: Die entscheidende Änderung des § 1578b BGB.

In einer Art Schnellverfahren hatte die Regierung Ende letzten Jahres die Reform des Unterhaltsrechts von 2008 in einem wesentlichen Punkt entschärft. Damals wollte der Gesetzgeber vom traditionellen Ehemuster des „Heimchens am Herd“ wegkommen und förderte den Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung.

Seit letztem Monat spielt die Ehedauer wieder eine gewichtige Rolle beim Ehegattenunterhalt:
Die nacheheliche Solidarität schlägt bei langjährigen Ehen die nacheheliche Eigenverantwortung.
Die haben es gar nicht gemerkt, dass die Änderung des Unterhaltsrechts an der öffentlichen Diskussion vorbei geschleust wurde. Jammern aber nach wie vor, dass die arme Mutter im Alter am Hungertuch nagen muss, wenn sie Unterhalt von ihrem Ex bis zur Rente bekommt!?

Die Regelung gilt ab dem 01.03.2013!

Hat sich irgend ein Väterverein oder gar das Bundesforum Männer darüber aufgeregt, dass nun die Männer erneut ins Hamsterrad müssen und nichts von ihren Familien haben, weil sie ja das Geld für die Familie alleine verdienen müssen?

Nö!

Funkstille! Keine Verfassungsbeschwerde wegen Diskriminierung der Väter!