Samstag, 27. Dezember 2014

Spendenaufruf

Es ist die übliche Masche des Beratungs- und Betreuungskomplexes, dass man Kritiker durch Verfahren jeglicher Art wenn nicht mundtot, dann wenigstens finanziell an die Wand fährt.

Daher komme ich dem Spendenaufruf der Betreiber der Seite Väternotruf gerne nach und bitte jeden, der was übrig hat, zu helfen. Nur Solidarität kann uns gegen diese Vereine helfen.

Hier der Aufruf:




Spendenaufruf
-------------


Der Väternotruf bittet weiterhin um Spenden.

Die als Gutachterin tätige Birgit Heyer -
www.vaeternotruf.de/birgit-heyer.htm



hat den Admin-C des Väternotruf vor dem Landgericht Berlin verklagt.

Das Landgericht Berlin - 27 Zivilkammer - 27 O 368/14 (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) folgte mit Urteil vom 06.11.2014 dem Antrag der Frau Heyer und untersagte die Berichterstattung über zwei, Frau Heyer betreffende Tatsachen, die bezüglich ihrer Arbeit als Gutachterin von öffentlichen Interesse sind. Die 27. Zivilkammer behauptet dagegen, dass es keine öffentliches Interesse gäbe. Vermutlich gibt es auch kein öffentliches Interesse an der 27. Zivilkammer, dann kann man diese ja abwickeln.

Wie kann Frau Birgit Heyer, die für verschiedene Gerichte als Gutachterin in familiengerichtlichen Verfahren tätig ist, in der "Öffentlichkeit unbekannt" sein, wenn der Väternotruf, der im Monat von ca. 100.00 Besuchern mit ca. 400.000 Zugriffen aufgerufen wird, bereits über die Frau mit Namen und Tätigkeitsfeld berichtet hat, mithin die Gutachterin also der "Öffentlichkeit" bekannt ist. Oder müssen nach Ansicht der 27. Zivilkammer erst alle 80 Millionen Bürger der Bundesrepublik über die Dame gelesen haben, so dass die 27. Zivilkammer ein Bekanntsein in der Öffentlichkeit bejahen würde. Was ist denn das für eine Klippschullogik, derer sich die 27. Kammer des Landgericht Berlin (Richter Mauck, Richter Ullerich und Richter Hagemeister) bedient.

Gegen das skandalöse Urteil der 27. Zivilkammer, das eine Zensur darstellt, wird Berufung beim Kammergericht (Berlin) geführt. Falls diese abgewiesen würde, wäre dies ein schwerer Schlag gegen die Demokratie und Meinungsfreiheit in Deutschland und eine Stärkung autoritärer staatlicher
Tendenzen in Deutschland. Mit Ihre Spende unterstützen Sie unmittelbar den Gedanken der Demokratie. Mit Ihrer Nichtspende unterstützen Sie unmittelbar den autoritären Staat, über den Sie sich dann hinterher beschweren, obwohl Sie ihn mir Ihrem Nichtstun selbst mit erzeugt haben.

Wir bitten Sie daher um eine Spende zugunsten des von Frau Heyer beklagten Admin-C des Väternotrufs, mit der die Abwehr der Klage der Frau Birgit Heyer am Landgericht Berlin und Kammergericht finanziert werden kann.

Falls die Summe aller Spenden höher sein sollte, als die in dieser gerichtlichen Auseinandersetzung anfallenden Kosten, fließen  die überschüssigen Beträge in eine Fonds für zukünftige den Väternotruf
betreffende Rechtsauseinandersetzungen.

Zeigen Sie mit Ihrer Spende Solidarität, gegen die Unterdrückung der Informations- und Meinungsfreiheit in Deutschland.

Ihre Spende in Höhe von 5 €, 10 €, 20 €, 50 €, 100 € oder mehr bitte an:

Peter Döring

Bankverbindung

BIC: BEVODEBB
IBAN: DE35100900002286933001
Verwendungszweck: Birgit Heyer ./. Peter Döring

Vielen Dank

Das Team vom Väternotruf