Den nicht Betroffenen scheint das am Allerwertesten vorbei zu gehen. Sie betrachten es als selbstverständlich, dass einem Vater keine Rechte eingeräumt werden müssen.
Dabei sind solche Fälle an der Tagesordnung in der deutschen Familien-"Rechtsprechung". Hier eine Entscheidung des BGH vom 12.12.2007, Quelle BGH, Az. XII ZB 158/05 und hier:
Haben wir einen Mutterkult in der Justiz?
Einem Vater wird die elterliche Sorge (die ihm von der Kindesmutter durch Erklärungen vor dem JA gegeben wurde) für seine zwei uneheliche Kinder weggenommen.Nach Beziehungsende im Jahre 2005, unterband die Kindesmutter im Februar 2003 den Kontakt des Vaters mit den Kindern, mit der Begründung der Kindesvater wäre Pädophile. Weiterhin bestünde der konkrete Verdacht des sexuellen Missbrauchs der Tochter.
Diese Anschuldigungen haben sich nicht bestätigt.
Nach dem angeordneten, begleiteten Umgang mit den Kindern (10x300 EUR??), weigerte sich Mami erneut, einem unbegleiteten Umgang zuzustimmen und strengte eines neues Verfahren an, mit dem Ziel, den Umgang mit dem Vater für 3 Jahre auszusetzen. (tüchtige Anwältin als Beraterin gehabt)
Im vorliegenden Verfahren, will Mami (in der Zwischenzeit glücklich verheiratet), das Sorgerecht auf sich alleine übertragen wissen.
Die Rechtsmittel des Vaters scheiterten! Begründung der Gerichte:
Bei Abwägung aller Umstände entspreche die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter dem Wohl der Kinder am besten. Aus der seit Februar 2003 unvermindert anhaltenden Auseinandersetzung der Eltern lasse sich nur der Schluss ziehen, dass gegenwärtig keine Basis für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehe. Es fehle vor allem an einem Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Elternteilen.Weiter heisst es:
Die Mutter habe seit Februar 2003 sämtliche Entscheidungen, welche die wesentlichen Belange der Kinder ... berührten, nach Möglichkeit ohne Einbindung des Vaters und unter eigenmächtiger Abänderung zuvor zustande gekommener Vereinbarungen selbst getroffen, so dass dem - grundsätzlich zur Kooperation bereiten - Vater nichts übrig geblieben sei, als diese Maflnahmen im nachhinein zu billigen, weil sie ohne nachteilige Auswirkungen auf das Wohl der Kinder nicht mehr zu ändern gewesen seien. Auch hinsichtlich der wohl wichtigsten zur Entscheidung anstehenden Frage, der Auswahl eines Therapeuten für die verhaltensauffällig gewordene Tochter F., sei eine Übereinstimmung nicht zu erzielen gewesen, wobei es nicht darauf ankomme, ob die Einigungsunfähigkeit der Eltern ihre Ursache in den unterschiedlichen Vorstellungen über die Person des Therapeuten, das Ziel der Therapie oder die Übernahme der Kosten gehabt habe.D. h. wir haben einen kooperationsbereiten Vater, wir haben Vereinbarungen an denen sich Mami nicht hält,
wir haben eine Mami die ihrem Kind und dem Gericht erzählt, Vati sei gemeingefährlich, weil er ein Pädophile wäre.
Dies alles, hat die (als Frau besonders empathiefähig?!) Mutter in Kauf genommen! Die liebende Mutter weiß, dass ihre Handlungen zum Wohle des Kindes gereichen werden, denn so entscheiden Gerichte! Denn sie weiß weiterhin, dass ihre Art Fürsorge die Tochter in den Wahnsinn treiben wird und ihre Sorge um das Kind durch den Besuch eines, von ihr ausgewählten Therapeuten besonders positiv gewürdigt wird.
Die Mutter verstofle gravierend gegen ihre Verpflichtung, einen persönlichen Umgang zwischen dem Vater und den Kindern zu gewährleisten.Na endlich, sie hat einen Rüffel bekommen.
Auch wenn diese totale Verweigerungshaltung nicht durch objektive Umstände nachvollziehbar und demzufolge auch nicht billigenswert sei, bestehe keine andere Möglichkeit, als die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben. Insoweit sei vorrangig darauf abzustellen, dass aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Mutter nicht ausgeschlossen werden könne, dass bereits Anzeichen einer nachteiligen Auswirkung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf die Entwicklung der Tochter F. gegeben seien.Nochmals im Klartext: dem Gericht ist die Schuld der Mutter bewusst! Trotzdem bleibt den Gerichten angeblich nichts anderes übrig als den Vater zu bestrafen und ihm das Sorgerecht zu entziehen.
Das BGH hat dieses Urteil bestätigt:
Für die allgemein gehaltene Aussage, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung der Eltern dem Kindeswohl prinzipiell förderlicher sei als die Alleinsorge eines Elternteils, besteht in der kinderpsychologischen und familiensoziologischen Forschung auch weiterhin keine empirisch gesicherte Grundlage (vgl. Staudinger/Coester, BGB [2004] ß 1671 Rdn. 112 f., zugleich mit Nachweisen zum Forschungsstand).D. h., als Argument für die Entscheidung der mobbenden Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen, geben die Gerichte die Tatsache an, dass noch keine empirisch gesicherte Grundlage vorhanden sei, dass das gemeinsame Sorgerecht besser als das alleinige sei.
Mit anderen Worten, die Gerichte betrachten die gesetzliche Vorschrift des gemeinsamen Sorgerechts als Schwachsinn, geben den Inhabern des Sorgerechts kein Mittel zur Hand um dieses auch durchzusetzen und dann wird wissenschaftlich argumentiert, dass das gemeinsame Sorgerecht nichts taugen sollte.
Mit anderen Worten, hier werden mobbende, ihre Kinder in psychischen Störungen stürzende Mütter für ihren "heldenhaften" Kampf im Schutze der Juristen belohnt. Die Gesetzesänderungen der letzten Zeit hätten dem Vater vermutlich auch nicht viel gebracht, denn die Mutter hatte ja im Schutze der Justiz und des Jugendamtes Fakten geschaffen.
Ausblick?
Keiner frägt sich hierzulande offensichtlich, was aus Kindern einer solchen Mutter mal werden soll? Denn was haben die vorgelebt bekommen? Lug und Trug hilft Dir im Leben weiter! Wenn es ganz schlimm kommen soll, endet ihre "Karriere" als "von der Brücke Holzklotz-werfende" Jugendliche. Wie zum Teufel soll die Jugend lernen, dass Vereinbarungen Gültigkeit haben, wenn ihnen ihre eigene Mutter zeigt, dass so etwas nur für Deppen Gültigkeit hat.Es heisst, dass die Gerichte "Im Namen des Volkes" urteilen! Es wird an der Zeit, dass der Souverän, in dessen Namen geurteilt wurde, diese Urteile, wegen "greifbarer, grober Gesetzwidrigkeit" (das ist die "zärtliche" Umschreibung des Begriffes Rechtsbeugung durch Juristen) wieder aufhebt.
Wem dies als eine unverschämte Forderung gegen die angebliche Unabhängigkeit der Gerichte vorkommen sollte, sei darauf hingewiesen, dass die Kontrolle der Legislative durch die Justiz gang und gäbe ist. Auch dieses Urteil hat gesetzgeberischen Charakter: es wird nicht nach dem ursprünglichen Wunsch des Gesetzgebers gefragt, nämlich die Stärkung der Verantwortung beider Elternteile für ihre Kinder! Hier wird klar gegen das Gesetz gearbeitet! Da es unklar formuliert wurde, fühlen sich die Gerichte vogelfrei, in ihrer vom Gesetzgeber und Volk "unabhängiger" Meinung, die ursprüngliche Zielrichtung des Gesetzes zu torpedieren.
Es werden dem Gesetzgeber keine Hinweise gegeben, wie man das Gesetz verbessern könnte, nein, es wird dahin gearbeitet, diese Regelung vollständig zu Fall zu bringen, im vorauseilenden Gehorsam zu "Spezialisten" a la Salgo, Heiliger oder Schrupp.
Die Judikative übt damit eine Kontrolle über die Legislative, die weit über ihrem Auftrag hinausgeht. Daher ist es legitim zu fordern, dass, so wie das BVerfG Gesetze kassiert, das Volk in dessen Namen geurteilt wird, solche Urteile kassiert, die unsere allgemein akzeptierten Werte der Ehrlichkeit und Anstand auf den Kopf stellen.