Donnerstag, 30. Oktober 2014

Validierung der Kosten für Frauenhäuser

Gestern hatte ich versucht die Kosten der Frauenhäuser anhand der Daten aus dem "Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser" aus dem Jahre 2012 und der Angaben aus der taz zu schätzen.

Heute versuche ich abzuschätzen, wie hoch die Landesförderungen und die kommunalen Förderungen sind. Dabei stösst man auf natürliche Grenzen aufgrund der Intransparenz der Daten der Bestandsaufnahme.

Die bekannt gegebenen Zahlen sind die der Landesförderung und beinhalten nebst den Zahlen für die Frauenhäuser auch noch die Zuwendungen für verschiedene Beratungsstellen, die letztendlich Akquise für die Frauenhäuser betreiben. Allein diese Landesförderung beträgt laut Bericht
50.037.254,83 EUR/Jahr
Vielfach werden noch Landeskoordinierungsstellen angegeben deren Kosten mit ca. 200.000 EUR/Jahr veranschlagt werden können. 10 Stück gibt es davon.

Die Landesförderung dieser Industrie beträgt also ca.
52.037.254,83 EUR/Jahr
Die Kommunen steuern annähernd die gleiche Summe. Zählt man noch die Spenden hinzu, kommt mann schon auf die gestern geschätzte Zahl:
172.221.600 EUR/Jahr

Vollständigkeitshalber die Daten aus dem Bericht zum "Gesamtumfang der Landesförderung", Hinweis zur Kommunenförderung und "Landeskoordinierungsstelle":

Baden-Württemberg   850.000 € (??)
Bayern                        1.603.890 € + Kommunen
Berlin                         6.800.000 € (nur Land)
                   + Landeskoordinierungsstelle 250.733 €
Brandenburg               900.000 € (Kommunen 20 bis 50% der Finanzierung)
Bremen                      "Keine  Landesförderung,  nur  nach  Tagessätzen"
Hamburg                         1.959.000 € (nur Land)
Hessen                           3.463.704,33 €
                + Landeskoordinierungsstelle 3 Mitarbeiterinnen (Leitung Staatsanwältin) Budget 30.000 €
Mecklenburg-Vorpommern  1.871.660,50 € + Kommunen
                + Landeskoordinierungsstelle (1 Mitarbeiterin 40h/Woche)
Niedersachsen            5.329.000 €  + Kommunen
                + Landeskoordinierungsstelle (Zwei  50%-­‐Stellen,  1  M.A.,  1  Staatsanwältin) 12.000 €
Nordrhein-­Westfalen 15.191.600 € + Kommunen
Rheinland-­Pfalz        2.802.500 € (unabhängig von Kommunen)
                + Landeskoordinierungsstelle (keine Angaben)
Saarland                     606.900 € (unklar)
                + Landeskoordinierungsstelle (2 Vollzeitstellen und 1/8 Schreibkraft,   (Diplom-­Soziologin,                                                                  Richterin) 12.000 €
Sachsen                      1.000.000 € + Kommunen ca. 70%
               + Landeskoordinierungsstelle (keine Angaben)
Sachsen-­‐Anhalt        1.840.000 € + Kommunen
               + Landeskoordinierung (1  Soziologin  M.A., 50.000 + mindestens 10%, also weitere 5000)
Schleswig-­‐Holstein  4.800.000 € + Kommunen

               + Landeskoordinierung (2,  ca.  65%  einer  Vollzeitstelle, Budget nach Bedarf)
Thüringen                  1.019.000 € + Kommune
               + Landeskoordinierung (1  Erziehungswissenschaftlerin/Kriminologin , Budget 29.000)