Freitag, 17. Oktober 2014

Offener Brief an die Kanzlerin

Die Frauenquote soll angeblich kommen. Laut, §93, Abs. 3, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, kann mann eine Verfassungsklage innerhalb des ersten Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes einreichen. Zur Vorbereitung der Klage sammeln wir Informationen. Los geht's:

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Sie werden zitiert mit den Worten:  "Es sei bekannt, dass es auch für Unternehmen besser sei, "wenn Frauen in Führungspositionen dabei sind"." http://www.spiegel.de/politik/deutschland/frauenquote-merkel-ruft-cdu-kritiker-zur-ordnung-a-997363.html

Wenn mann sich die Länder ansieht, in denen der Anteil der weiblichen Führungspositionen höher liegt als in Deutschland, sieht mann, dass diese Länder auch einen niedriegeren Gender Pay Gap haben.

Diese Länder haben ausnahmslos auch einen niedrigeren Wohlstandslevel als Deutschland.

Daher besteht der berechtigte Verdacht, dass die Frauenförderung lediglich dazu dient, das Realeinkommen in Deutschland weiter zu senken.

So gesehen, haben Sie recht, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Frauenquote den Unternehmen gut tut: Niedrige Reallöhne bedeuten höhere Gewinne für die Unternehmen, wenn Frauenquote und flankierende Förderungsmassnahmen die Personalkosten senken.

Sie können sicher sein, dass die Männer das Gesetz zur Frauenquote vom Verfassungsgericht und vom Menschenrechtsgerichtshof prüfen lassen werden. Es ist doch kein Geheimniss, dass das Grundgesetz den deutschen Voll-Juristen und Politiker schon einmal in Sachen Diskriminierung der Männer ins Deutsche zurückübersetzt wurde: §1626 a BGB, Sorgerecht für nichteheliche Väter.

Um die Klagen vorzubereiten, wäre es sicherlich schön, wenn wir die Studien, auf die Sie Sich in Ihrer Aussage beziehen, benennen könnten. Daher die Frage: Worauf stützen Sie Ihre Erkenntnis, dass die Unternehmen eine Frauenquote bräuchten, um bessere Ergebnisse zu erzielen?

Sind die Gewinne der Unternehmen so wichtig, dass wir dafür das Grundgesetz, Art. 3, II, III vollkommen ausser Acht lassen müssen?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort im Voraus.

Dieser Brief, sowie Ihre Antwort werden im Internet veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu