Sonntag, 26. Oktober 2014

"In Deutschland gibt es Immer mehr Alleinerziehende"?

"Mit rund 1,45 Millionen Frauen übertrifft die Zahl der alleinerziehenden Mütter die Zahl der partnerlosen Väter weit. Von ihnen gibt es seit 1996 etwa 170 000 - dabei gibt es so gut wie keine Veränderung."
Was soll mann denn in ein Land erwarten, in dem eine Feministin ohne Gefahr gesellschaftlich geächtet zu werden, fordern darf, dass
Würde ein Mann die Abschaffung des Mütterrechts fordern, so würden grüne und weiße Männlein ihn forttragen.
Die Sprache der Gesetze ist schon verräterisch. Sie gibt Zeugnis von der Einstellung des Gesetzgebers zur Familie:


§ 6 Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung
(1) Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten.
(2) Die Schwangere kann auf ihren Wunsch gegenüber der sie beratenden Person anonym bleiben.
(3) Soweit erforderlich, sind zur Beratung im Einvernehmen mit der Schwangeren
  1. andere, insbesondere ärztlich, fachärztlich, psychologisch, sozialpädagogisch, sozialarbeiterisch oder juristisch ausgebildete Fachkräfte,
  2. Fachkräfte mit besonderer Erfahrung in der Frühförderung behinderter Kinder und
  3. andere Personen, insbesondere der Erzeuger sowie nahe Angehörige,
hinzuzuziehen.
Nicht der Vater, der Erzeuger sei hinzuzuziehen, soweit erforderlich? Die Forderung der Frau Schrupp wurde in vorauseilendem Gehorsam erfüllt.

Interessant ist zu verfolgen, wer diese Forderung - also das Mitspracherecht des Vaters bei der Schwangerschaftsberatung - eingefädelt hat: Unterschrieben haben
Der Bundespräsident 
Roman Herzog
Der Bundeskanzler 
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister für Gesundheit 
Horst Seehofer
Der Bundesminister des Innern 
Kanther

Das sind alles konservative Politiker, die bei jeder Gelegenheit behaupten, dass sie für Ehe und Familie kämpfen würden.

Dann ist die Frage berechtigt: 
- Gehört im konservativen Bild der Familie der Vater oder der Erzeuger zur Familie? 
- Ausser dem Recht, die patriarchal tradierte Herdprämie Unterhalt zu bezahlen, wenn Frau Mutter das will, welches Recht hat der Erzeuger sonst noch?

Bei Beratungen nach dem o. g. Gesetz hat er a) kein Mitsprache- und b) auch kein Mitwirkungsrecht.

Aber er hat das "Recht" seine Werte zu überweisen, statt zu vermitteln.

Er hat dann noch das aussergewöhnliche "Recht" beim Ableben, die Pflichanteile an seine Kinder abzugeben, auch dann wenn ihm seine entfremdete Kinder ihm eine anonyme Bestattung durch die Gemeinde bescheren und die Kinder niemals an seinem Grabe stehen geschweige denn noch trauern werden.

Wer den Vater als Erzeuger beschimpft, der will keine Familien.