In der Konstellation des vorliegenden Falles hat das OLG den Beklagten für berechtigt gehalten, den Tatvorwurf der Vergewaltigung in öffentlichen Äußerungen als unzutreffend zu bezeichnen, obwohl damit notwendigerweise der Vorwurf der falschen Beschuldigung durch die Klägerin verbunden ist, den der Beklagte seinerseits nicht bewiesen hat. Es hat den Beklagten aber nicht für berechtigt erachtet, die Klägerin mit der Bezeichnung als «Kriminelle (aus Schwetzingen)» persönlich herabzuwürdigen. In der gegebenen Situation, in der nicht nur zugunsten des Beklagten, sondern auch zugunsten der Klägerin die Unschuldsvermutung gelte, sei gegenüber derartigen Zuspitzungen Zurückhaltung geboten.Soweit ich mich am Prozess erinnere hatte das Gericht alle Freundinnen Kachelmanns interviewt, nicht aber alle Freunde von Claudia.
Es wäre die Aufgabe des Gerichtes gewesen, unvoreingenommen in allen Richtungen zu ermitteln, da die Staatsanwaltschaft ja dies unterlassen hatte.
Heute Kachelmann vorzuwerfen, ER hätte den Vorwurf der falschen Beschuldigung nicht bewiesen, ist gelinde ausgedrückt eine ... (Selbstzensur ;-), hättet Ihr wohl gerne, gell?)
Mann hätte doch durch eine einfache Plastikpuppe von Beate Uhse die Unmöglichkeit einer Verletzungsfreiheit - Messer am Hals halten, während mann die Puppe bumst - beweisen können. Sobald die Puppe zischend durch den Raum entschwebt wäre, wäre auch Kachelmann frei gesprochen worden.
Das Gericht hat es aber unterlassen, solch elementare Beweismittel zuzulassen. Der Satz in der Begründung des OLG Karlsruhe ist somit grottenfalsch: Nicht Kachelmann hat es nicht bewiesen, sondern das Gericht hat seine Beweise nicht angenommen!
Ihm nun die Unterlassung des Gerichts vorzuwerfen beweist, das herkömmliche Logik in gerichtliche Urteile nicht zu finden sein wird.
Eigentlich kann Kachelmann jetzt überall erzählen:
Das OLG Karlsruhe hat gesagt, dass der Vorwurf der Vergewaltigung nicht zutreffend ist, was mit den Vorwurf der falschen Beschuldigung gegen Claudia verbunden ist. Das OLG Karlsruhe hat mir gleichzeitig verboten eine Falschbeschuldigung gegen einen Mann als "kriminell" zu bezeichnen, da mir ausdrücklich verboten wurde, Claudia als "Kriminelle" zu bezeichnen.Damit ist jedem Recht getan: Das OLG Karlsruhe wird in seiner unendlichen Weisheit zitiert, Claudia wird offiziell reingewaschen und Jürgen kann sie offiziell als "Kriminelle" bezeichnen, indem er auf das Verbot hinweist.
Das ist Logik. Die Logik hat einen weiblichen Artikel. Da freut sich sogar unser Professxyz darauf.