Unter dem Titel "Vereinfachung des Leistungsrechts im SGB II" sind sich der Bund und die Länder einig geworden: Die Armen sollen noch ärmer gemacht werden!
Temporäre Bedarfsgemeinschaft(§ 7 SGB II)Kurzbeschreibung: Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können umgangsberechtigte Elternteile für die Zeiten der besuchsweisen Aufenthalte der Kinder Leistungen für diese beantragen. Dies erfordert eine aufwändige, tageweise Berechnung für zwei bestehende Bedarfsgemeinschaften.
Ein Kind soll künftig nur einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet werden (Haupt-BG); maßgebliches Kriterium könnte die Kindergeldberechtigung sein. Dem umgangsberechtigten Elternteil soll ein Auszahlungsanspruch zuerkannt werden, wenn eine Einigung der Elternteile im Innenverhältnis nicht zu Stande kommt. Um diesen Auszahlungsanspruch mindert sich der Anspruch des Kindes in der Haupt-BG. Durch die Zubilligung eines Auszahlungsanspruches werden umfangreiche Änderungsbescheide entbehrlich.
Diejenigen Kinder, deren Eltern eh nichts zu lachen haben, sollen auf Leistungen verzichten, weil es den Behörden zu aufwendig erscheint, Bescheide auszustellen?
Wie genau soll das laufen? Für die Tage, wo das Kind nicht in der Wohnung weilt, sollen die Kosten für Miete, Heizung, Wasser gekürzt werden?
Die Faulheit der Behörden sollen dann die Familien durch Rechtsstreitigkeiten im "Innenverhältniss" ausbaden? Haben unsere Anwälte nicht genügend Prozesse? Ist das eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Anwaltschaft? Von der Anwaltschaft im Bundestag und in den Länderparlamenten in die Wege geleitet?
Haben die Damen und Herren vom Bund und Länder noch nie gehört, dass die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates steht? Wie verträgt sich diese Zusatzbelastung der Gerichte und der Familien mit dem "Schutz der Familie" durch den Staat?
Wir wissen, dass die Schuld nur bei den Vätern gesehen wird:
Dass manche Mütter manchen Vätern das Leben zur Hölle machen, scheint den Nullcheckern in Bund und Länder vollkommen entgangen zu sein:"die Bringschuld liegt eindeutig bei den Vätern, die sich in der Regel nach einer Trennung immer noch aus dem Leben ihrer Kinder weitgehend verabschieden"
Daher können wir an den fünf Finger einer Hand abzählen, wohin der konsentierte Vorschlag Nr. 23 führen wird:
- Die finanzielle Last des Umgangs soll weiter nur den Vätern aufgebürdet werden
- Der Umgang der Väter mit ihren Kindern soll finanziell unmöglich gemacht werden
Das ist ein Angriff auf die Familie, getragen durch alle Parteien im Bundestag. Wir werden diese Seuche nicht mehr los.
PS: Die umfangreichste Übersicht zur Thematik des Sozialkahlschlags kann mann hier nachlesen.