Montag, 25. Mai 2015

Gleichstellung oben ohne

Das Bundessozialgericht hat im Verfahren B 3 KR 3/14 R entschieden:
"Der alleinige Verlust des Kopfhaares bei einem Mann ist jedoch nicht als Krankheit zu werten, weil er weder die Körperfunktionen beeinträchtigt noch entstellend wirkt. Die überwiegende Zahl der Männer verliert im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar. Dadurch erregen Männer aber weder besondere Aufmerksamkeit im Sinne von Angestarrt-Werden noch werden sie stigmatisiert. Demgegenüber tritt bei Frauen aus biologischen Gründen in der Regel im Laufe des Lebens kein entsprechender Haarverlust ein. Eine Frau ohne Kopfhaar fällt daher besonders auf und zieht die Blicke anderer auf sich. Dieser bei Frauen von der Norm deutlich abweichende Zustand ist ‑ wenn er entstellend wirkt ‑ krankheitswertig, sodass die Versorgung mit einer Perücke bei Frauen Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann."
Also auch hier geht die Diskussion um Normen, also darum was als normal anzusehen ist?

Bei Männern ist die Glatze normal, bei Frauen nicht? Könnte es sein, dass wir erneut diskriminiert werden?

Dabei hatte ja unsere Expertin in Altwerden, Frau Bascha Mika selbst bestätigt, dass nicht die Glatze ausschlaggebend für die Geschlechterstereotype sind, sondern die Falten:
Bei Männern gelten Falten durchaus als attraktiv, bei Frauen sind sie angeblich hässlich.

Ja haben wir denn biologistische Strömungen in der Justiz? Vernehmen die nicht unsere progressive Stimmen der Gegenwart?
»Das ist eine Angstdebatte von Leuten, die fürchten, dass Heterosexualität nicht mehr das sein könnte, was normal ist«, sagt Rieske. Deshalb auch die Angriffe auf Tuider: »Sie räumt radikal mit Heteronormativität auf.«
An Normativität zu denken ist nicht mehr in, liebe Juristen! Habt Ihr Angst, dass Eure Haare nicht mehr als Norm gelten könnten und Ihr erneut zum Tragen von Perücken, wie in den alten Zeiten verdonnert wird?
Es geht um Gefühle, liebe Juristen! Wenn ich mich - als Mann - nicht mehr wohl unter meiner Glatze fühle, dann soll mir geholfen werden, um mich wieder wohl zu fühlen.

Frauen dürfen das, warum Männer nicht auch?

Dabei hat doch schon das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Perücken entschieden:
Ein vollständiger oder sehr weitgehender Haarausfall tritt seiner Natur nach sowohl bei Männern als auch bei Frauen auf. Die geringere gesellschaftliche Akzeptanz von Frauen, die an Haarausfall leiden, rechtfertigt nicht ihre Bevorzugung im Rahmen der Beihilfe. BVerwG 2 C 1.01 - Urteil vom 31.01.2002
Merkt Euch den Satz, liebe Männer!
Die geringere gesellschaftliche Akzeptanz von Frauen, die an Führungspostenmangel leiden, rechtfertigt nicht ihre Bevorzugung im Rahmen der Quotenhilfe.
Oder so ähnlich!

Immerhin, können wir Männer uns endlich glücklich schätzen!

Der VdK, als Kläger im Verfahren B 3 KR 3/14 R, macht sich für eine alterunabhängige Gleichbehandlung stark!
Endlich hat ein Verband die Sehnsüchte der Männer nach mehr Gleichbehandlung erkannt!

Mit einer Perücke auf der Glatze lässt es sich viel leichter ertragen, wenn Euch die Familienrichter wie Dreck behandeln und Euch den Umgang mit Euren Kindern verwehren:
Das Umgangsrecht ist im Verhältnis zum Sorgerecht das schwächere Recht (Bezugnahme auf BGH, FamRZ 1990,392). Der Umstand, dass ab jetzt die Umgangskontakte zwischen Vater und Kind erschwert werden, muss hinter dem Interesse des Kindes, bei der Mutter bleiben zu dürfen, zurückstehen. (10 UF 1899/11 OLG Nürnberg)
Den Höhepunkt der Umgangsverweigerungsförderung und des bedingungslosen Mutterkultes durch die Justiz hat man im Verfahren  BGH, Az. XII ZB 158/05 erreicht. Nun scheinen sie eine weitere Hürde genommen zu haben: 1 BvR 3326/14.

Aber mit Perücke, da lässt sich es leichter leben, entsorgter Papa!