Freitag, 22. Mai 2015

Früher, da gehörte das Kind zur Mutter! Und heute?

Herr Schupelius hatte diese "melancholisch-traurige" Feststellung in seiner Kolumne fallen lassen.

Gell? Das waren doch die guten, alten Zeiten, oder?

Damals, als das "Patriarchat" noch wütete! Da kam das Kind zur Mutter! Oder doch nicht? Wie ist es denn heute?

Wie war es denn früher?


Da konnte ich nicht anders und hackte nach:

Sehr geehrter Herr Schupelius,

Sie haben sich zu einem memorablen Satz hinreissen lassen /1/:
"Wenn sich die Eltern trennen, während ihr Kind noch sehr klein ist, dann galt es früher als selbstverständlich, dass das Kind bei der Mutter blieb."

Wir bedanken uns herzlich für die Werbung für das gute, alte Patriarchat, nicht wahr?

Ich möchte nur ein bisschen mehr Klarheit haben: Von welcher Zeit sprechen Sie, wenn Sie von "früher" reden?

Ihr Kollege im Geiste, Hans-Jürgen Voss behauptet, dass /2/:
"Bis in die 1920er Jahre sprach man von ​Geschlechtervielfalt. Mit den Nazis kam die Theorie einer weitgehend klaren biologi​schen Zweiteilung, die auch immer noch im Biologiestudium vermittelt wird, obwohl die aktuelle Forschung längst weiter ist."

Wenn ich ihn richtig verstehe, dann gab es bis 1920 noch keine richtige Mütter.

Soll das etwa heissen, dass Sie der Nazizeit nachtrauern, Herr Schupelius?
Bis heute kam keine Antwort vom guten Herrn Schupelius. Vermutlich hat er Angst, dass ihm durch eine weitere Äußerung die Martenstein-Arbeitshypothese zum Verhängnis werden könnte: "Man kann jedem nachweisen, er sei Nazisympathisant"!

Und heute?

Nun haben wir ein brandneues Urteil vom Bundesverfassungsgericht: "Im Zweifel gegen den Vater" titelte die Süddeutsche Zeitung die Entscheidung gegen den Vater, Herr Kuppinger! Da die Mutter das Kind vom Vater entfremdet, wird ihr Umgangsboykott vom höchsten deutschen Gericht auch noch belohnt und honoriert. (1 BvR 3326/14)

Frau ist ja benachteiligt, steht doch sogar im Gesetz: §1578 b, BGB, Absatz 1, (nur für Nullchecker), also muss sie besser gestellt werden.

Warum Schupelius der Meinung ist, früher gehörten die Kinder zur Mutter und heute nicht, ist mir vollkommen schleierhaft. Die neuliche Entscheidung, 1 BvR 3326/14, beweist doch, dass es heute passiert!

Herr Schupelius scheint an einer Wahrnehmungsstörung zu leiden: In der BGH-Enscheidung XII ZB 158/05 vom 12.12.2007, hatten die BGH-Richter eine Mutter durch die Alleinsorge belohnt, nachdem sie den Vater ungerechtfertigter Weise des sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter beschuldigte und die Tochter fast in den Wahnsinn getrieben hatte.

Aber vielleicht frägt einer mal genauer nach, bei Herrn Schupelius?

Es wäre doch nicht verkehrt zu wissen, in welchen Zeiten wir zurückgekehrt sind, jetzt, wo BGH und BVerfG reihenweise erneut entscheiden, "das Kind gehört zur Mutter"?!