Samstag, 3. Januar 2015

Verbot der Frauenquote

Es grenzt ja schon fast an einem Wunder, dass in "Der Zeit" ein stark feminismuskritischer Artikel steht, wenn mann bedenkt, dass dort seit einer halben Ewigkeit den Gegnern der Frauenquote der Marsch geblasen wird (Ausnahmen wie Martenstein bestätigen die Regel).

Was dabei immer wieder ins Auge sticht, ist die Unverfrorenheit, mit der die Frauenquotenbefürworter das Grundgesetz als Beleg für die Rechtmäßigkeit dieser Verfassungswidrigkeit heranziehen. Sie treten als Kommentatoren oder als Autoren auf. Dabei schämen sie sich nicht zu lügen, dass sich die Balken biegen!


Da behauptet einer, dass das Grundgesetz Art 3(2) eindeutig wäre und dieser Artikel des Grundgesetzes würde die Frauenquote unterstützen:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin"
Mann sieht es leider in der täglichen Diskussion, dass den meisten Menschen - einschliesslich den Juristen im Bundestag - elementare Rechtskenntnisse fehlen!

Es geht darum, dass Art. 3(3) ein eindeutiges Verbotsgesetz ist, während Art. 3(2) insbesondere Satz 2 nur eine Handlungsempfehlung enthält:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Da gibt es nichts herumzudeuten!

Selbst ein Viertklässler, kann den Unterschied zwischen Art. 3(3) und Art. 3(2) erkennen und benennen:

- Der erste Artikel, 3(3), ist eine Verpflichtung des Staates, die auf jeden Fall, in jedem Gesetz das neu erlassne wird, zu erfüllen ist; Es müsste zum Handwerkszeug eines Abgeordneten gehören, jedes neue Gesetz daraufhin zu prüfen, ob es diesem Grundsatz widerspricht.

- Der zweite Artikel, 3(2), ist eine Vorschrift, die eine Haltung von Staat und Gesellschaft einfordert; Es fordert niemanden dazu auf, gegen das Verbot des Art. 3(3) zu verstossen!

Wenn also jemand behauptet, dass Art 3(2) eindeutig die Frauenquote befürwortet, ja sogar verlangt, dann LÜGT dieser, auch wenn er Jurist.I.n wäre und/oder im Bundestag säße.

Angesichts dieser groben Verletzung des Grundgesetzes frage ich mich, wie lange es dauern wird, bis die Pegida-Demonstranten erkennen werden, dass das Grundgesetz viel eher durch den eigenen Gesetzgeber gefährdet wird?

Mehr noch, da Verbotsregelungen des Grundgesetzes vom Gesetzgeber nicht eingehalten werden, ist es eine Einladung an jedem, dem es gerade in den Kram passt, sich nicht an das Grundgesetz halten zu müssen!

Die können jederzeit auf den Gesetzgeber verweisen: "Wenn die sich nicht mehr an die Verbotsvorschriften des Grundgesetzes halten, müssen wir uns auch nicht mehr daran halten!"

Ob das im Sinne der Väter des Grundgesetzes ist?

Wissen die, die da im Bundestag solchen Lobbyisten wie Heiko & Manuela nachgeben, welchen Schaden sie anrichten?