Montag, 15. September 2014

Zensur in den Medien: Wir verstecken gerne geltende Gesetze

Es könnte sicherlich sein, dass ein technisches Problem beim tagesspiegel vorliegt, meine bisherigen Erfahrungen besagen aber, dass dies ziemlich unwahrscheinlich ist.

Die Damen und Herren Moderatoren versuchen alles Mögliche um die Realität im Lande zu kaschieren. So wird ein Gesetzeskommentar von ihnen zensiert.

Meine erläuternde Antwort auf ein Kommentar des Users jimknopf wurde nicht freigeschaltet. Ich nehme das dankend als Beleg für die Richtigkeit meiner Betrachtungen und biete meine Überlegungen allen Vätterrechtlern zur Verwendung an. Irgend eine Variation wird die Zensur passieren:


Das von mir verlinkte
Schwangerschaftsberatungsgesetz, Paragraf 6, Absatz 3 lautet:
(3) Soweit erforderlich, sind zur Beratung im Einvernehmen mit der Schwangeren
...
3.
andere Personen, insbesondere der Erzeuger sowie nahe Angehörige,
hinzuzuziehen.
DAS ist doppelt DISKRIMINIEREND!

1. "Soweit erforderlich" wird üblicherweise von der Mutter oder vom Berater entschieden. Der Wunsch oder die Meinung des Vaters ist unerheblich, unwichtig. Mit anderen Worten, die Liebe des Vaters seinem Kinde gegenüber ist dieser Gesellschaft, die eine derartige Gesetzgebung erlässt, vollkommen unwichtig.
2. Der Vater wird hier eindeutig als "Erzeuger" und offensichtlich nebst "anderen Personen" beiläufig erwähnt. Herablassender geht es wohl nicht mehr, oder?

Es wäre schön, wenn der Autor zum Fall Görgülü Stellung beziehen könnte. Ich nehme aber an, dass er erneut irgend etwas trinken wird, dass ihm
eine Po-wackelnde "queer-feministisch-orientalische Boygroup"
auf den Schirm zaubern wird. Damit kann mann erneut den Wald vor lauter Bäume - pardon, queer wackelnden Po's - nicht mehr sehen ;-).

Das muss wohl auch der Grund dafür sein, warum der Autor gerade in der neuen, ebenfalls verfassungsfeindlichen Fasung des §1626 a BGB, das die nicht ehelichen Kinder DISKRIMINIERT (Art 6, V GG), keine MITDISKRIMINIERUNG der nicht ehelichen Väter sehen kann, besser gesagt nicht sehen will.

Ich teile die Meinung der im Artikel kritisierten Gruppe. Allein das Schweigen des Autors zu der hier geäußerten Kritik ist Beweis genug, dass nicht er, sondern seine Kritiker Recht haben. Das kann nur den Männerrechtlern nützen und den Radikalfeminist.I.nnen schaden: Denn es beweist die Verlogenheit dieser radikalisierten Ideologie.