Freitag, 11. April 2014

Das Bild der Familie, das der Verfassung zugrunde liegt

"Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und der Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Sie beruht auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter." Art. 119, Abs. 1, Weimarer Verfassung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte also bereits mit seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1953, -- 1 BvL 106/53 – die Gleichberechtigung der Geschlechter bejaht.

Mann urteile selber was aus dieser Gleichberechtigung der Geschlechter geworden ist: Z. Zt. treiben die Gerichte und Juristen die Väter in den Selbstmord!

Das real existierende Matriarchat nennt man dann "Patriarchat".

Die Freiheit der Art des Selbstmordes wird hämisch als Privileg der "hegemonialen Männlichkeit"  belächelt.

Die Professionen sehen sich achselzuckend die Tragödie dieses Mannes an und schicken sich an, ein neues Opfer zu suchen.

All das begleitet vom Chor der feministischen Diskriminierungsoper:
- NUR Frauen werden diskriminiert!
- Wenn ein Mann seine Kinder sehen will, seine Familie erleben möchte, so ist er nur ein machtgeiles A...loch. Er diskriminiert seine Frau durch seine Präsenz! Er soll doch nur zahlen und ansonsten Klappe halten.

Wie lange willst Du Dir das noch gefallen lassen, Mann?