Montag, 8. Juni 2015

Wer hätte das gedacht: “Ein Kind kann nicht zwei Väter haben”?

Gleichmass macht auf eine Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichthofes aufmerksam.

Interessant finde ich, dass die Leihmutter aus den Vereinigten Staaten kam. Sie hatte - zusammen mit ihrem Ehemann - auf jegliche Rechte gegenüber dem Kind verzichtet.

Im Text wird auch vom Verzicht auf alle Pflichten gegenüber dem Kind gesprochen.

Geht das überhaupt mit der UN-Kinderrechtskonvention konform?

Sind wir nun schon so weit, dass wir auf unseren Pflichten gegenüber den Kindern "verzichten" können?

Ja, liebe Unterhalts-geplagte und Umgangs-ausgeschlossene Väter! Seid glücklich!

Ihr könnt nun die Gleichberechtigung mit Leiheltern fordern! Einfach auf alle Pflichten auf Euer Kind verzichten!

Ich verwette einen Kasten Bier, dass Ihr von der ganzen Gesellschaft für solche Vorschläge in den Boden gerammt werdet.

Dabei fällt mir etwas auf: Wie verhält es sich, rein ethisch gesehen, mit der Würde eines Menschen, wenn
  1. sie durch wirtschaftliche Zwänge dazu gezwungen wird ein Kind für fremde Leute auszutragen
  2. das Kind die eigene, leibliche Mutter niemals kennen wird
 Ist das, mit dem Wohl eines Kindes vereinbar, was wir hier machen?