Dienstag, 9. Dezember 2014

Die Straflücke wir zugunsten der "erotomanen Wahnsymptomatik" geschlossen!

Der Fall Karl Dall zeigt eindrücklich, wohin die Reise geht im deutschen Strafrecht.

Die Journalistin, die ihn angezeigt hat, leidet an:
"obsessive Zwangsstörung sowie eine erotomane Wahnsymptomatik"
Wow! Ich habe was Neues gelernt: "erotomane Wahnsymptomatik"!

Ottomane war mir ein Begriff, aber "erotoman"? Erotoman = Ottoman mit "Granate im Bett"!

Wer angesichts der Tatsache, dass Karl Dall auch ohne "geschlossene Straflücke" in der Gesetzgebung ein Jahr lang lahmgelegt wurde, der muss an einer "obsessiven Zwangsstörung" leiden, wenn er die Verschärfung der Vergewaltigungsparagrafen fordert.

Soweit ich das verstanden habe, ist die "Granate im Bett" straffrei ausgegangen. Die "erotomane Wahnsymptomatik" schützt die Frauen.

Hätte man die "erotomane Wahnsymptomatik" bei Karl Dall diagnostiziert, dann hätte er garantiert nicht mehr als freier Mann den Gerichtssaal verlassen.

Für diese Straflücke ist aber unser Heiko Maas blind, nicht wahr?