Samstag, 8. März 2014

Rechtstaat und Vertrauen daran

„Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz ist die Basis des Rechtsstaats“, sagt uns Richterin Wunderlin, ihres Zeichens Richterin am Oberlandesgericht München.

Die Basis des Rechtstaats (also nicht des RechtSstaats) ist das Vertrauen in den drei Gewalten und deren gegenseitige Kontrolle. Denn nur eine wirksame Kontrolle kann garantieren, dass die Justiz unabhängig von sachfremden Beeinflussungen ist und schafft somit Vertrauen in die Justiz.

Die Kontrolle der Justiz scheint allerdings nicht so recht zu funktionieren. Besser gesagt: die gibt es gar nicht, wie die die hilflosen Beteuerungen einer Frau Justizministerin Merk im Fall Mollath eindrucksvoll bewiesen. Der gleiche Fall hat auch die fehlerhafte Selbstkontrolle der Justiz bewiesen.

Da gibt es noch weitere Fälle und Skandale, die weitere Sargnägel am Vertrauen in die Justiz - ergo am Rechtstaat - liefern:
Die Liste könnte unendlich weitergeführt werden.

Das System der Untätigkeit

Es macht auch keinen Sinn, alle Fälle von Justizwillkür aufzulisten. Man möge sich doch nur anhand der hier dargestellten Fälle klarmachen, wie sonnenklare Fälle, wie der von Gustl Mollath oder "Unrecht im Namen des Volkes" abgelaufen sind.

Da haben die Richter nicht einmal die Akten durchgelesen. Weil sie keine Zeit dazu hatten.

Der Rechtsuchende kann dann alles mögliche versuchen, es wird ihm nichts gelingen! Die Vorverurteilung steht fest, die nachgereichten Schriftsätze und Beweisanträge, oder was auch immer er unternimmt, führen zu keiner neuen Erkenntnistätigkeit des Gerichtes, denn dieses hat ja bereits einen Entschluss gefasst und wird nicht mehr davon abweichen.

Neue Schriftsätze verkomplizieren nur das Verfahren, machen es für Aussenstehende vollkommen unübersichtlich. Mehr noch, der verzweifelt um sein Recht kämpfende Rechtsuchende steht sogar noch als Querulant da, denn er will sich ja der Willkür des Gerichtes nicht beugen.

Beispiel gefällig?

Da wird schon mal vom Gericht versucht, einen Rechtsuchenden nach §20 StPO zu behandeln, weil er es gewagt hat, ALLE Rechtsmittel auszuprobieren, die es auszuprobieren gibt, wie z. B. den Antrag bei Gericht "den gegnerischen Rechtsanwalt zur Einschaltung seines Gehirns" zu verurteilen.

Denn dieser Rechtsanwalt hatte den Rechtsuchenden mit einer Überpfändung überfallen.

Eine Überpfändung ist Prozessbetrug.

Trotz Anzeige wegen Prozessbetrug, zivilrechtliche Haupt- und 2 bis 3 Nebenverfahren, mit entsprechend vielen Schriftsätzen des Rechtsuchenden, die den "erkennenden" Juristen (also Richter.I.nnen), die gesetzliche und materiellen Grundlagen erläuterten, gelang es ihm nicht, die Herren und Damen Richter von dem Prozessbetrug des Anwalts - also von der Unzulässigkeit der Verfahren - zu überzeugen.

Die Beleidigungsanzeige des Anwalts hingegen, wurde sofort bearbeitet und der Rechtsuchende vorm Kadi gezerrt.

Nun wiederholt sich die Geschichte: Der Richter warf dem Rechtsuchenden vor, warum er denn nicht die zur Verfügung stehenden Rechtmittel ausgeschöpft hat und stattdessen mit Beleidigungen arbeitet.

Damit hat der Richter bewiesen, dass er die Akte nicht gelesen hat. Hätte er nämlich die Akte gelesen, wäre ihm aufgefallen, dass der Rechtsuchende ALLE zulässigen Rechtmittel eingereicht hatte, ohne aber von den Juristen Gehör bekommen zu haben. (Strafsache 2 Cs 31 Js 5389/09 beim AG Freising)

So nahm das Schicksal seinen Lauf und der betrogene Rehtsuchende wurde wegen Beleidigung verurteilt, während die Anzeige gegen den Anwalt wegen Prozessbetrug eingestellt wurde.

Wir leben ja in ein Land der vollständigen Gleichberechtigung. Die Volljuristen sind gleichberechtigter als die Vollbürger.

Das System der Verwirrung

Das System Justiz hat eine einfache und wirksame Schutzmethode gegen die Aufdeckung der Rechtfehler in einem Verfahren.

Man hat es ja im Fall Mollath gesehen, welchen Aufwand man treiben muss, um die Wahrheit ans Tageslicht zu zerren. Auch im beispielhaft gebrachten Fall wäre es möglich, die Wahrheit ans Tageslicht zu zerren.

Da aber die Juristen den Fall durch viele Schriftsätze, Ordner und Zusatzverfahren unnötig verkomplizieren, wird es selbst für einen Juristen "kompliziert", die Sachlage nachzuvollziehen.

Juristische Laien werden von den juristischen "Sachverständigen" schnell überzeugt, dass es unmöglich wäre, den Fall zu entzerren und im Übrigen sei ja alles "nach Recht und Gesetz" gelaufen.

Denn juristische Laien werden sich nicht mit den (umfangreichen) Akten eines Falles auseinandersetzen.

Der Mensch hat ja eine natürliche Aversion gegen Papierkram. Also wird er es entnervt aufgeben, sich darüber Gedanken zu machen, ob alles in einem Fall korrekt abgelaufen ist und wird den "Sachverständigen", die ja von Beruf wegen ehrbar sind, Glauben schenken, dass alles in Ordnung sei. Der normale Bürger hat ja den Berg von Akten gesehen und er hat ja großen Respekt vor den "Sachverständigen" die in der Lage sind, eine solche Akte in der Hand zu halten.

Der demokratisch geschulte Bürger prüft nicht, er lässt prüfen. Im Neudeutsch heisst das "outsourcen". Sogar das Denken wird outgesourced. Sonst müsste sich ein jeder Bürger doch fragen, welche Folgen für die Justiz solch eklatante Rechtbrüche hatten, wie in den eingangs aufgelisteten Fällen?

Man muss lediglich die oben genannten Fälle in Ruhe durchgehen, um sich davon zu überzeugen, dass in diesen Fällen vieles nicht nach Recht und Gesetz gelaufen ist. Keines dieser Fälle hat zu irgend einer Qualitätskontrolle oder -evaluation innerhalb der Justiz geführt. Alles läuft weiter so. Der nächste Fall Mollath, Kachelmann, Arnold ist somit im Anmarsch.

Fehlende Kontrolle

Letztens hatte "Report Mainz" darüber berichtet, dass manche Vereine von den Gerichten bei Straf- und Bußgeldverfahren begünstigt werden. Ein Richterverein hatte sich selbst und ein Richter hatte seine Verwandte bedient. Eine Kontrolle der Vergabepraxis scheint nicht zu existieren.

Dass nun gegen einen der Richter ein dienstaufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet wurde, ist lediglich ein Tropfen auf den heissen Stein. Wie oben im Fall Wolski nachvollziehbar, werden die Kollegen Richter den Kollegen mit Samthandschuhe anfassen. Im Fall Görgülü wurden die Naumburger Richter nicht angerührt, obwohl die Staatsanwaltschaft gegen diese den Vorwurf der Rechtsbeugung erhoben hatten.

Wie auch immer, die Selbstkontrolle der Justiz ist gescheitert. Eine unabhängige, externe Kontrolle müsste her, ähnlich wie der TÜV in der freien Wirtschaft. Da der TÜV, als unabhängige Kontrollorganisation es geschafft hat, dem Label "Made in Germany" zu Weltruhm zu verhelfen, müsste auch ein "Justiz-TÜV" Ähnliches schaffen.

Frau Zypries hatte mal "Ein Bündnis für das deutsche Recht" organisieren wollen, in der Hoffnung, dass der Begriff "Law - Made in Germany" mit Qualität in Verbindung gebracht wird. Sie war der Meinung, dass Qualität einfach durch ein Papier zu erreichen ist. Sie wollte am Erfolg von BMW, VW oder Mercedes anknüpfen: Jeder auf dieser Welt denkt an "Made in Germany", wenn er an diese Marken denkt.

Die Seite lawmadeingermany scheint seit einem Jahr brachzuliegen. Vermutlich, weil der Justiz-TÜV fehlt ;-).

Qualität ist nicht nur durch Papiere zu erreichen, sondern durch Tun.

Im Falle Gustl Mollath hiesse das, dass alle Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden müssten, u. zw. ohne Ansehen der Person. DAS wäre allerdings nur dann möglich, wenn eine, unabhängige Organisation (aus Nichtjuristen bestehend), ALLE Mängel untersuchen und transparent allen Bürgern zur Verfügung stellen könnte.

Zur Transparenz gehört auch die Öffentlichkeit. Während man in Norwegen die Verhandlungen zu Breivik im Fernsehen übertragen hatte, tut man sich hierzulande selbst mit Ton- und Videoaufzeichnungen im Gerichtssaal schwer.